Organisation

Organe

Die Organe des Deichverbandes bestehen aus einem Deichstuhl (Vorstand) und einem Erbentag (Ausschuss). Die Mitglieder der Organe sind alle ehrenamtlich tätig.

Organe des Deichverbands

Erbentag und Deichstuhl

Erbentag (Verbandsausschuss)

Der Erbentag ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Beschluss-Organ des Verbandes.

Er besteht aus sechs ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die für einen Zeitraum von 5 Jahren von den Verbandsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt werden.

Zu den Hauptaufgaben des Erbentages zählen

  • die Wahl und die Abberufung der Deichstuhlmitglieder
  • die Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung
  • die Festsetzung des jährlichen Haushaltsplanes des Verbandes

 

Deichstuhl (Vorstand)

Dem vom Erbentag für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählten Deichstuhl obliegen alle Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Der Deichstuhl besteht aus

  • dem Deichgräfen
  • drei ordentlichen Deichstuhlmitgliedern, von denen einer der stellvertretende Deichgräf und gleichzeitig Schriftführer ist
  • drei stellvertretenden Deichstuhl-mitgliedern (sog. Heimräte). Sie sind ebenfalls ehrenamtlich tätig und zuständig für die laufenden Geschäfte der Verwaltung.

Die einzelnen Aufgaben sind geregelt im § 19 der Satzung.

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